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Ihnen ist es wichtig, schon zu Lebzeiten bewusst zu entscheiden, was mit dem eigenen Vermögen im Todesfall geschehen soll? Wenn Sie die willkürliche Verteilung Ihres Vermögens verhindern wollen, ist es sinnvoll, ein Testament zu erstellen. Tun Sie dies nicht, greift die gesetzliche Erbfolge. Sollten keine natürlichen Erben vorhanden sein, würde Ihr gesamtes Erbe an den Staat fallen.
Oft werden in einem Testament Ehepartner*innen, Kinder und andere nahe Verwandte berücksichtigt. Ein zukünftiger Erblasser hat aber auch die Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen, die ihm besonders am Herzen liegen, zu bedenken.
Wer jemanden bedenken will, ohne ihn als Erben einzusetzen, kann einzelne Geldbeträge oder Sachwerte als „Vermächtnis“ hinterlassen. Dabei kann als „Vermächtnisnehmerin“ auch die gelbe Villa bedacht werden.
Wir sind für Vermächtnisse jeder Art und in jedweder Höhe dankbar. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen. Sprechen Sie uns jederzeit an.