Oft werden in einem Testament Ehepartner*innen, Kinder und andere nahe Verwandte berücksichtigt. Ein zukünftiger Erblasser hat aber auch die Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen, die ihm besonders am Herzen liegen, zu bedenken.
Wer jemanden bedenken will, ohne ihn als Erben einzusetzen, kann einzelne Geldbeträge oder Sachwerte als „Vermächtnis“ hinterlassen. Dabei kann als „Vermächtnisnehmerin“ auch die gelbe Villa bedacht werden.
Wir sind für Vermächtnisse jeder Art und in jedweder Höhe dankbar. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen. Sprechen Sie uns jederzeit an.